Wahleistungen

Privat versicherte Patienten, Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse mit Zusatzversicherung oder Selbstzahler können bei Krankenhausaufenthalten so genannte Wahlleistungen in Anspruch nehmen:

  • Wahl des Arztes (Wahlarztleistung)
  • Wahl eines Ein- oder Zweibettzimmers
  • Unterbringung einer Begleitperson

Grundlage hierfür ist ein Wahlleistungsvertrag, der zwischen Patient und Krankenhaus abgeschlossen wird. Insgesamt kann die Vereinbarung wahlärztlicher Leistungen eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung bedeuten. Wichtig ist, dass der Patient vorab prüft, welche Wahlleistungen seine Versicherung abdeckt, da er diese sonst selbst übernehmen muss.

Im Regelfall werden die Patienten in Drei- oder Vierbettzimmern untergebracht. Auf Wunsch kann als Wahlleistung auch ein Zwei- oder Einbettzimmer in Anspruch genommen werden. Bitte äußern Sie frühzeitig Ihren Wunsch nach einem Ein- oder Zweibettzimmer. Je nach Verfügbarkeit werden wir uns bemühen, diesen bei der Bettenplanung zu berücksichtigen.
Die Unterbringung von Begleitpersonen ist im Klinikum Seefeld als Wahlleistung möglich.

Über die Details und Kosten informiert Sie gerne unsere Patientenaufnahme.